Cybergrooming: So schützen Sie Ihr Kind

Risiken im Internet

Rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz hat bereits Cybergrooming erlebt. Täter und Täterinnen versuchen online ihr Vertrauen zu gewinnen, sie in Abhängigkeit zu verstricken und dafür zu sorgen, dass sie sich niemandem anvertrauen. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind darauf vorbereitet ist.

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Was ist Cybergrooming?

«Cybergrooming» ist ein englischer Begriff und bedeutet, dass Erwachsene mit sexuellen Absichten sich im Internet das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen erschleichen. Das englische Verb «to groom» bedeutet Fell pflegen, putzen, striegeln; im Kontext mit den sexuellen Absichten ist damit das Aufbauen einer Beziehung zu einem Opfer gemeint. Die Vorsilbe Cyber- bezeichnet den Ort, wo das Grooming stattfindet: in den verschiedenen sozialen Räumen des Internets.

Wie funktioniert Cybergrooming?

Täter und Täterinnen nutzen verschiedene soziale Netzwerke wie beispielsweise Instagram, Tiktok oder Snapchat oder die Chatfunktion von Online-Spielen, um den Kontakt zu Mädchen und Jungen herzustellen. Über die Profile der Kinder und Jugendlichen gelangen die Täter und Täterinnen an wertvolle Informationen über Hobbys, Idole etc. Mit diesem Wissen können sie leicht Gemeinsamkeiten vortäuschen und Nähe herstellen.

Die neue Freundschaft wird darauf intensiv gepflegt. Das Mädchen oder der Junge erlebt ein grosses Interesse an seiner Person, was sie oder er oft als sehr schmeichelhaft empfindet. Die Täter und Täterinnen sprechen oft (häufig schon nach den ersten Minuten) über Liebe und Sex. Sie fragen nach Aussehen, sexuellen Erfahrungen und Fantasien und bauen über einen längeren Zeitraum ein intimes Verhältnis mit ihren Opfern auf. Das Mädchen oder der Junge steigt zunächst oft mit romantischen und naiven Vorstellungen in diese sexuell anzüglichen Dialoge ein. Je intensiver der Dialog wird, desto mehr gewinnen Täter und Täterinnen das Vertrauen des Opfers.

«Erklären Sie Ihrem Kind, dass ein Foto missbraucht werden kann. »

Sicherheitstipps für Eltern

Helfen Sie bei der Anmeldung

Interessiert sich Ihr Kind für Angebote im Internet – einem Spiel, einer Social Media Plattform? Helfen Sie ihm bei der Anmeldung und ersten Orientierung. Passen sie die Einstellungen der Privatsphäre so an, dass so wenige Daten Ihres Kindes wie möglich automatisch preisgegeben werden. Mehr zum Datenschutz erfahren Sie hier.

Machen Sie Geräte sicher

Viele Geräte verfügen heute über eine Kindersicherung, die Sie aktivieren können. (Kindersicherung Mac OS, Kindersicherung iPhone / iPad, Kindersicherung Windows 10, Kindersicherung Android , Kindersicherungs-Apps). Mit Webcam-Stickern oder Abdeckungen lässt sich zudem die Kamera abkleben oder verdecken.

Vereinbaren Sie Regeln

Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass bei einer Kontaktaufnahme mit Fremden auch online Vorsicht geboten ist. Raten Sie ihm, im Internet möglichst keine privaten Informationen weiterzugeben. Will sich Ihr Kind unbedingt mit einer fremden Person treffen, begleiten Sie es. Bei über 15-Jährigen, die sich alleine mit ihrer Bekanntschaft treffen wollen, sollten Sie auf einen öffentlichen Ort mit vielen Personen bei Tageslicht bestehen.

Reden Sie über Fotos und Videos

Klären Sie Ihr Kind über das Risiko auf, dass ein Foto oder Video für falsche Zwecke missbraucht werden kann. Fordern Sie Ihr Kind dazu auf, sich vor dem Verschicken eines Fotos oder Videos folgende Frage zu stellen: Wie würde ich mich fühlen, wenn das Foto oder Video in einer Zeitung, im Fernsehen oder im Internet von allen gesehen werden kann?

Interessieren Sie sich für Online-Erlebnisse

Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Online-Erlebnisse. Vermitteln Sie ihm, dass es sich bei Problemen oder Sorgen immer an Sie wenden kann, ohne Vorwürfe oder Verbote fürchten zu müssen.

Handeln Sie bei Verdacht

Wenn Sie Belästigungen vermuten, sprechen Sie mit Ihrem Kind behutsam und ruhig über den Hergang. Sichern Sie Beweise per Screenshot. Melden Sie die Verstösse dem Betreiber. Haben Sie den Eindruck, dass ein Erwachsener Ihr Kind sexuell belästigt, wenden Sie sich an Ihre lokale Polizei. Solche Vorfälle können Sie auch Fedpol melden.

Fallbeispiele für Cyber-Grooming

Die elfjährige Laura spielt gerne FarmVille auf Facebook. Als sie eines Tages von einem ihr Unbekannten eine große Menge der FarmVille Spielwährung geschenkt bekommt, beginnt sie mit diesem zu chatten. Der Unbekannte stellt sich ihr als 14-Jähriger vor und bietet Laura an, ihr noch mehr FarmVille Spielwährung zu schenken, wenn sie ihm Bilder von ihrer Unterwäsche schickt.

Markus ist 13 und spielt viele seiner Spiele über die Onlineplattform Steam. Irgendwann bekommt er eine Chatnachricht von einem User, der ihm bis dahin unbekannt war. Dieser stellt sich ihm als 14-Jährige vor, die total begeistert von seiner Spielesammlung ist und sich gerne mal zum gemeinsamen Zocken treffen möchte.

(aus Klicksafe.de)

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